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Kostenkontrolle bei Datenroaming
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Fr., 26. Februar, 2010 um 14:35
#1
Beim mobilen Surfen im Internet können unerwünschte und unerwartet hohe Kosten entstehen. Ab 1. März sind Nutzer von Datenroamingdiensten besser geschützt, denn es muss ihnen kostenlos eine Kontrollmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Und zwar sind Mobilfunkbetreiber aufgrund der EU-Roaming-Verordnung verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren, wenn ein zuvor festgelegter Höchstbetrag erreicht wird. EU-Roaming-Verordnung Bei der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde ( ... https://www.ress.at/cmnews.php?datum=26022010&news=26022010143547 |
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