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Polizei knöpft sich Handy-Knacker vor

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Okt. '10
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Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:19
#1

Dürfen Privatleute ihre Mobiltelefone von Software-Sperren befreien? Fahnder in Göttingen ermitteln gegen 600 Kunden, die dafür die Hilfe eines professionellen Handy-Knackers angenommen haben. Das Verfahren könnte zum Präzedenzfall werden.


Handys: SIM-Lock-Knacker im Visier der Ermittler


Polizeikommissar Marcel Schoppe führte den Ermittlern und Staatsanwälten beim Expertentreffen zum Handy-Entsperren in Göttingen etwas für die Beamten Erstaunliches vor: In zwei Sekunden war das SIM-Lock entfernt, in zwei Minuten wurde aus einem T-Mobile-Handy ein E-Plus-Handy. Schnell, unkompliziert, erfolgreich: Die Live-Demonstration der Manipulationsmöglichkeiten an Handys bei der Tagung Mitte Oktober verfehlte ihre Wirkung nicht.

spiegel.de

Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news22102010221934.html


Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:44
#2

zum Glück haben wir in unserem Land keine anderen Sorgen.
Sorgen macht mir, daß inzwischen bestimmt mehr Geld und Personal für die Verfolgung von Software-Delikten als Raub- oder Tötungsdelikten aufgewendet wird.

Gibt wohl keine Gefahr vor Terrorismus mehr ? Dann können die ihre Ampel ja auf Grün stellen....



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Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:44
#3

Diese Möchtegernfahnder sollten lieber auf Prof. Hoeren hören, denn die Eigentümer der Handys machen sich ganz sicher nicht strafbar, wenn sie ihr Gerät entsperren.

Ein Scheinsieg der Urheberrechtslobby, mehr nicht, der die Leute verunsichern soll.
Eigentlich eine Frechheit, dass sich die Behörden dafür einspannen lassen.



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Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:45
#4

Iphone mit t-mobsile Vertrag ins Ausland fahre bin ich nach dem Urlaub pleite. Die Roaminggebühren fürs Internet sind absolute Abzocke. Also Ich denke ja! Warum nicht?



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Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:45
#5

Iphone mit t-mobsile Vertrag ins Ausland fahre bin ich nach dem Urlaub pleite. Die Roaminggebühren fürs Internet sind absolute Abzocke. Also Ich denke ja! Warum nicht?



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Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:45
#6

Wo kämen wir denn hin, wenn der Nutzer mit seinem - für viel Geld erworbenem - Handy macht, was er will.
Kann man das nicht noch ausweiten? Die Mercedes Werkstatt ist sicher auch froh, wenn der Kunde die Zündkerzen bei ihm einbauen lässt - und nicht selber im Baumarkt besorgt.



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Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:46
#7

Die Einordnung dieser Entsperr-Technik als "Geschäftsgeheimnis" ist sehr weit hergeholt, denn die verwendete Software und Verfahren sind jenseits der anbietenden Unternehmen bestens bekannt und dokumentiert, und werden in zahlreichen Medien ganz legal verbreitet.
Hier exemplarisch ein Link auf den Artikel einer der bekannteren Computer-Magazine:
http://www.chip.de/news/Apple-iPhone-entsperren-so-einfach-wie-nie_30916791.html

Mag sein, dass diese Anwendung nicht ganz im "Sinne des Erfinders" ist, aber eine solche Verwendung ist in einer offenen Gesellschaft nicht zu verhindern.
Hier davon zu sprechen, es wäre ein "Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis unbefugt verschafft" worden, da setzt schon (gespielt) grobe Unkenntnis voraus. Der Richter, der dafür eine Strafe verhängt, ist offensichtlich seiner Aufgabe nicht gewachsen, oder er bedient andere Interessen als seinem Mandat entspricht.



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Fr., 22. Oktober, 2010 um 22:54
#8

Was machen dann die ganzen "Handytürken" ???

Sa., 27. August, 2011 um 22:21
#9

Was machen dann die ganzen "Handytürken" ???

Unterm Tisch geht immer was *gg*



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