So., 21. Januar, 2018 um 22:42
#1
Die Gestaltung der Kennzeichen ist in § 6 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV) sowie in Anlage B geregelt. Auf das Staatszugehörigkeitszeichen "OE" und einen Bindestrich folgen drei Buchstaben, wobei der erste Buchstabe die Art des Luftfahrzeugs angibt. Hier sind die möglichen Anfänge für ein Kennzeichen und deren Bedeutungen:
- OE-A, OE-C: Einmotorige Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von weniger als 2.000 kg und 1-3 Sitzen. Diese Flugzeuge sind oft kleinere Privat- oder Schulungsflugzeuge.
- OE-B: Luftfahrzeuge, die im Besitz des Bundes sind, wie zum Beispiel Flugzeuge des Bundesministeriums für Inneres. Diese Kennzeichen sind speziell für staatliche Aufgaben reserviert.
- OE-D, OE-K: Einmotorige Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von weniger als 2.000 kg, die jedoch mehr als 3 Sitze haben. Diese Kategorie umfasst oft leichtere Passagierflugzeuge.
- OE-E: Einmotorige Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse zwischen 2.000 und 5.700 kg. Diese Flugzeuge sind in der Regel größer und leistungsfähiger als die zuvor genannten Kategorien.
- OE-F: Mehrmotorige Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von weniger als 5.700 kg. Diese Flugzeuge bieten zusätzliche Sicherheit durch mehrere Triebwerke und sind häufig in der Geschäftsluftfahrt zu finden.
- OE-G: Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse zwischen 5.700 und 14.000 kg. Diese Kategorie umfasst eine Vielzahl mittelgroßer Passagier- und Frachtflugzeuge.
- OE-H: Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse zwischen 14.000 und 20.000 kg. Diese Flugzeuge sind oft größere Regionaljets oder kleinere Verkehrsflugzeuge.
- OE-I, OE-L: Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 20.000 kg. Diese Kennzeichen sind für die größten Flugzeuge reserviert, einschließlich großer Passagier- und Frachtflugzeuge.
- OE-U: Zwischenbewilligungen für spezielle oder zeitlich begrenzte Flugzeugregistrierungen.
- OE-V: Testregistrierungen für Flugzeuge, die sich in der Erprobungsphase befinden.
- OE-W: Wasser- und Amphibienfahrzeuge, die sowohl auf Wasser als auch auf Land operieren können.
- OE-X: Hubschrauber, die für verschiedene Aufgaben wie Rettungseinsätze oder Transporte verwendet werden.
- OE-Y: Unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen), die in vielfältigen Anwendungen wie Überwachung, Landwirtschaft oder Lieferdiensten eingesetzt werden.
Ausnahmen für Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler
In Österreich gibt es eine Ausnahme von den in Europa üblicherweise fünf Zeichen langen Luftfahrzeugkennzeichen. Bei Segelflugzeugen, motorisierten Hänge- und Paragleitern, Ultraleichtflugzeugen und Motorseglern werden die drei Buchstaben nach dem Bindestrich durch vier Ziffern ersetzt und sind somit sechs Zeichen lang. Dies hilft bei der Unterscheidung und Verwaltung dieser speziellen Flugzeugtypen. "Runde" Tausender werden (Stand Januar 2013) nicht ausgegeben.
Kennzeichenbereiche für spezielle Flugzeugtypen:
- OE-0001 bis OE-0999: Reine Segelflugzeuge, die keine Motoren haben und nur durch Thermik oder Schleppstart in die Luft gebracht werden.
- OE-1001 bis OE-4999: Keine Vergabe oder Zuteilung dieser Kennzeichen bekannt. Möglicherweise reserviert für zukünftige Kategorien oder spezielle Zwecke.
- OE-5001 bis OE-5999: Reine Segelflugzeuge, ähnlich der OE-0001 bis OE-0999 Kategorie.
- OE-6001 bis OE-6999: Motorisierte Hängegleiter, auch bekannt als "Deltasegler" oder "Drachen", und motorisierte Paragleiter. Diese Fluggeräte sind leicht und bieten eine motorisierte Unterstützung zum Segeln.
- OE-7001 bis OE-7999: Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, die durch ihre Form und Struktur stabil in der Luft bleiben.
- OE-8001 bis OE-8999: Gewichtskraft-gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Trikes), die durch die Verlagerung des Pilotengewichts gesteuert werden.
- OE-9001 bis OE-9999: Motorsegler (TMG), eigenstartfähige Segelflugzeuge mit Hilfsmotor und nicht eigenstartfähige Segelflugzeuge mit Heimkehrhilfe. Diese Flugzeuge können sowohl mit als auch ohne Motor betrieben werden, was ihnen eine hohe Flexibilität verleiht.