DJI Spark wird in Österreich durch Austro Control als Spielzeug bewertet


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BeitragSo 11. Juni, 2017 18:41
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Bild: DJI


Ich habe gerade was interessantes im Netz zum Thema DJI Spark und der Verwendung in Österreich erfahren. Die Austro Control (AC) bewertet die DJI Spark auf Grund seiner geringen Masse von 300 Gramm als Spielzeug. Sie fällt also damit unter den Ausnahme Paragraph nach 24d LFG (Österreich).

Dieser besagt:

Zitat:
LFG [Österreich]
Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie
§ 24d. Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes


Die Aussage von Austro Control war dazu:

Zitat:
[..] da die DJI Spark laut Angaben des Herstellers über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 300 g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird, und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.

Wird das Gerät auch in Höhen über 30 m über Grund verwendet (bzw. die 79 Joule überschritten) und erfolgt der Betrieb gegen Entgelt/gewerblich bzw. nicht zum Zwecke des Fluges selbst (zB zur Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen), ist eine Betriebsbewilligung der Austro erforderlich.


Fliegt man also mit der Spark privat und nicht höher als 30 Meter, kann also in Österreich privat Fotos und Videos zu fertigen. Natürlich unter Beachtung sonstiger Vorschriften die z.B. die Persönlichkeitsrechte des einzelnen schützen.

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