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Verhaltensregeln für Frauen während der WM 2006

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Jun. '06
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Do., 08. Juni, 2006 um 23:42
#1

Hausordnung in der Zeit vom 09.06. bis. 09.07.2006

§1
In der Zeit vom 09.06. bis 09.07.2006 ist der Mann absoluter Herrscher über TV-Gerät und dazugehöriger Fernbedienung.

§2
Die Ehefrau beschäftigt sich in dieser Zeit stumm mit häuslichen Arbeiten.

§3
Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem Bier neben den Fernsehsessel zu stellen. Wobei die Betonung auf kühl liegt.

§4
Während eines Spiels ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer strengstens untersagt.

§5
In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15minütiges Betretungsrecht, um den Aschenbecher zu leeren und leere Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf können diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen. Der Gebrauch verbaler Kommunikation ist zu unterlassen.

§6
Späens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke geschlossen zu halten.

§7
Während der WM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung dienen könnten, zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von Kleidung , die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen auslösen könnte.

§8
Sollte der Mann in seiner Großmut der Frau gestatten, die eine oder andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind Zwischenrufe sowie Fragen, die den fußballtechnischen Intellekt der Frau verraten würden (z.B.: „Was ist Abseits“) unbedingt zu unterlassen.

Mit einem körperlichen Verweis bewehrt sind solche Bemerkungen wie z.B. „Ach, der Beckham sieht heute aber wieder gut aus“

Ja liebe Frauen, wenn ihr euch nach diesen minimalen Verhaltensregeln richtet, wird es euch euer Mann damit danken dass er versuchen wird,
a) kein Bier zu verschütten
b) nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis von 3 Metern um seinen Trainerstuhl (=Fernsehsessel) voll zu bröseln
c) beim Verzehr der unter § 6 genannten Mahlzeiten euch nicht ständig an die kulinarischen Fähigkeiten seiner Mutter zu erinnern.

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