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"Versteckte" mobilkom-AGB-Änderungen
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Jun. '08
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So., 15. Juni, 2008 um 17:19
#1
AGB-Änderungen von Telekom-Verträgen müssen den Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten "in geeigneter Form" mitgeteilt werden. Der Mobilfunk-Marktführer mobilkom hält bei Kunden mit Online-Rechnung einen unscheinbaren Link mit einer nicht gerade besonders aufschlussreichen Bezeichnung für geeignet. https://www.ress.at/-news15062008181914.html |
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