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VSV und Noyb dürfen Verbandsklagen einbringen
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Dez. '24
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Di., 03. Dezember, 2024 um 10:20
#1
VSV und Noyb dürfen Verbandsklagen einbringen - help.ORF.at
Der Verbraucherschutzverein (VSV) darf ab sofort Verbandsklagen einbringen, also im Namen einer Gruppe von Verbrauchern gegen Unternehmen vorgehen. Auch die NGO Noyb von Max Schrems sei als „Qualifizierte Einrichtung“ (QE) für Verbandsklagen anerkannt worden, heißt es in einer aktuellen VSV-Aussendung. Mehr unter: https://help.orf.at/stories/3227835/ |
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