Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt zulässig
05. März 2015, 13:02 | 0 KommentareDer Oberste Gerichtshof lässt die Ortung von Mobilgeräten weiterhin zu, mahnt jedoch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ein.
Eine Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt in Österreich prinzipiell weiterhin zulässig. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag. Im Einzellfall sei jedoch immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.
Zur Klärung der Rechtsfrage hatte die Generalprokuratur im Weg einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes den OGH mit der Frage der Zulässigkeit befasst. Durch eine Funkzellenabfrage kann ermittelt werden, welche Mobiltelefone in einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer Funkzelle benützt wurden, sprich, mit welchem Handy telefoniert oder SMS geschrieben wurde.
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