Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt zulässig

05. März 2015, 13:02 |  0 Kommentare

Der Oberste Gerichtshof lässt die Ortung von Mobilgeräten weiterhin zu, mahnt jedoch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ein.

Eine Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt in Österreich prinzipiell weiterhin zulässig. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag. Im Einzellfall sei jedoch immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.

Zur Klärung der Rechtsfrage hatte die Generalprokuratur im Weg einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes den OGH mit der Frage der Zulässigkeit befasst. Durch eine Funkzellenabfrage kann ermittelt werden, welche Mobiltelefone in einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer Funkzelle benützt wurden, sprich, mit welchem Handy telefoniert oder SMS geschrieben wurde.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (8 Stimmen)


Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top