schaf am 01. Mai 2019 um 12:20 | Lesezeit: 55 Sekunden

Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe"

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Kommentar
Bild: Pixabay

Teures Fluggerät wurde mit Luftgewehr zerstört, deutscher Richter hält Vorgehen für verhältnismäßig

In Sachsen schwelt seit vergangenem Jahr ein Nachbarschaftsstreit der besonderen Art. Allerdings geht es nicht um einen Maschendrahtzaun, sondern um eine teure Flugdrohne. Ein Mann hatte eine solche über seinem Garten mit einem Luftgewehr "erlegt" und sich damit eine Anzeige des Betreibers, dem Nachbarn, eingehandelt. Dieser forderte 1.500 Euro Schadenersatz.

Nun liegt ein erstes Urteil des Amtsgerichts Riesa vor, berichtet der MDR. Es hat den Schützen freigesprochen und gesteht ihm "Selbsthilfe" zu.

Konkret betrachtet man den Paragrafen § 229 im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch hier als wirksam.


Zitat:
"Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt (…) handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde"


... lautet dieser.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at

Update:
Nun liegt das Urteil im Volltext vor und offenbart mehr Details über den Fall.






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