Handyspeicher-Abgabe: Österreichische Gerichte zuständig
Im Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana und Amazon um eine urheberrechtliche Abgabe auf Handy-Speichermedien sind österreichische Gerichte zuständig.Diese Meinung vertrat der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs am Mittwoch in dem Verfahren (C-572/14) in Luxemburg. In Österreich ist es nach der EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt, geschützte Werke zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Als Ausgleich dafür haben die Rechteinhaber Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese schuldet nicht direkt der Privatnutzer, sondern derjenige, der das für die Kopien genutzte Trägermaterial erstmals in Österreich in den Verkehr bringt.
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