Handytaktung der mobilkom ungesetzlich

30. März 2007, 11:38 |  0 Kommentare

Das Urteil des Handelsgerichts vom 6. März ist nicht rechtskräftig. Die mobilkom austria wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben, da das Urteil noch nicht im Unternehmen vorliege.

Verrechnung nach Gesprächsdauer
Streitpunkt ist die Verrechnung nach angefangenen Minuten unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer.

Beanstandet wurde eine Klausel, die es der mobilkom ermöglicht, Gespräche in Blöcken zu 60/30 oder 60/60 abzurechnen. Dauert ein Gespräch nur wenige Sekunden, muss denoch die erste Minute voll bezahlt werden.





Kurze URL:


Bewertung: 1.0/5 (9 Stimmen)


Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top