Internetanschluss reicht nicht für GIS-Pflicht

22. Sep. 2014, 22:01 |  0 Kommentare



Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Internetanschluss allein nicht ausreicht, um GIS-Gebühren zahlen zu müssen. Die GIS will ihrer Linie aber treu bleiben.

Lange herrschte Uneinigkeit darüber, ob ein Computer mit Internetanschluss dazu ausreicht, GIS-Gebühren entrichten zu müssen. Verschiedene Rechtsmeinungen kamen zu unterschiedlichen Ansichten, ohne dass diese Angelegenheit jemals vor Gericht ausgetragen wurde. In einem entsprechenden Musterverfahren, das vom Salzburg Anwalt Arnold Gangl angestrengt wurde, gibt es nun erstmals eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Auslegung der geltenden Gesetze ist eindeutig: Ein Computer mit Internetanschluss, also ein Web-Browser, im konkreten Fall ein Laptop, ein Tablet sowie ein Breitbandanschluss - ist keine Rundfunkempfangsanlage. Der Urteilsspruch, ist dahingehend bemerkenswert, da damit der GIS jegliche Grundlage entzogen wird, reinen Internethaushalten Rundfunkgebühren vorzuschreiben.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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