Kein Verfahren gegen Google zu Leistungsschutzrecht
Das Bundeskartellamt wird im Streit um das Vorgehen von Google nach Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage kein Verfahren gegen den Internet-Konzern einleiten."Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht übertreten", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Mittwoch. Das im Sommer 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht lässt Lizenzgebühren für die Verwertung von Verlagsinhalten im Internet
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