MDR darf Facebook-Kommentare ohne Sendungsbezug löschen
Öffentlich-rechtliche Sender begehen keine Zensur, wenn sie nicht strafbare Kommentare auf Facebook löschen. Manchmal sind sie eher dazu verpflichtet.Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare von Forennutzern auf ihren Seiten in den sozialen Medien zu löschen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 30. November 2022 in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 6 C 12.20). Der Eingriff in die Meinungsfreiheit des klagenden Nutzers sei gerechtfertig gewesen. Das Verbot von Foren und Chats ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung erstrecke sich auch auf die Kommentare der Nutzer.
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte vor einigen Jahren 14 Beträge des Klägers aus den Kommentaren seiner Facebookseite gelöscht. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im September 2019 entschieden, dass nur in einem der Fälle der Kommentar wieder veröffentlicht werden müsse. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen wies im September 2020 die Berufung des Klägers zurück.
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