Kefir am 20. Juli 2007 um 10:34 |  0 Kommentare | Lesezeit: 42 Sekunden

Mehr Rechte gegen SMS-Spam

Verbraucher können künftig selbst vor Gericht ein Verbot unerwünschter Werbe-SMS durchsetzen. Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] hat privaten Handynutzern am Donnerstag erstmals einen Auskunftsanspruch gegen Telekommunikationsunternehmen eingeräumt.

Damit können sich Verbraucher den Namen und die Adresse hinter der Telefonnummer besorgen, von der aus die SMS versandt wurde. Das ist Voraussetzung, um gerichtlich bei den jeweiligen Unternehmen ein Verbot weiterer Werbe-Kurzmitteilungen einzuklagen.

Bisher konnten nur Verbraucherschutzverbände auf dem Gerichtsweg an die Daten kommen.

Rechtsanwalt klagte
Damit gab das Karlsruher Gericht der Klage eines Rechtsanwalts statt, der sich durch eine Werbe-SMS belästigt fühlte und deshalb den Handy-Provider T-Mobile auf Herausgabe der Absenderdaten geklagt hatte.

Werbe-SMS und Mails an Adressaten ohne deren Zustimmung zu verschicken ist in Deutschland, ebenso wie in Österreich, grundsätzlich nicht erlaubt.

Quelle: dpa





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