schaf am 15. April 2015 um 13:48 |  0 Kommentare | Lesezeit: 44 Sekunden

Neuauflage: Aus Vorratsdaten wird Höchstspeicherfrist

Der deutsche Bundesjustizminister will zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen eine Speicherung der Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen.

Das deutsche Justizministerium und Innenministerium haben sich in der Nacht auf Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen auf einen Vorschlag zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung verständigt.

Der Ressortchef stellte am Mittwoch in Berlin seinen Vorschlag für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung vor. Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr dagegen gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen. Bei der Präsentation der Pläne war von Vorratsdatenspeicherung keine Rede, dafür von "Höchstpeicherfristen für Verkehrsdaten".

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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