schaf am 05. Juni 2015 um 13:10 |  0 Kommentare | Lesezeit: 51 Sekunden

Neues Gesetz: Download aus illegaler Quelle rechtswidrig

Mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes wird erstmals dezidiert festgehalten, dass Downloads aus illegalen Quellen nicht zulässig sind. Für User ändert sich trotzdem nichts.

Neben der Festplattenabgabe sorgt auch eine andere Neuerung im Urheberrechtsgesetz derzeit für Aufsehen. Erstmals wird darin genau geregelt, dass eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes dann rechtswidrig ist, wenn sie keine legale Vorlage hat.

Konkret heißt es in dem Entwurf:


Zitat:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hierfür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."


Gemeint ist damit, dass etwa das Herunterladen von Filmen oder Musik laut Gesetz rechtswidrig ist. Bislang war gesetzlich lediglich geregelt, dass der Upload, etwa bei P2P-Tauschbörsen, illegal ist.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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