06. Februar 2024, 23:22 | 2 Kommentare
Es gibt noch 261 weitere Blogeinträge ...
« Die große Frage: Wer besitzt KI-Inhalte? | Ein Schaf, das gerne programmiert »
Asylwerbende in Österreich bekommen zu viel Geld?
Immer wieder kommt in den letzten Tagen das Thema auf, dass Asylwerbende zu viel Geld vom Staat bekommen. Die ÖVP strebt sogar eine Geldkarte für sie an, damit das Geld nicht das Land verlässt.
Es ist eine Diskussion welche seit Tagen durch die Medien geistert. Asylwerbende in Österreich bekommen anscheinend zu viel Geld. Die ÖVP strebt sogar eine Geldkarte für sie an, mit der nur Sachleistungen finanziert werden können und nichts mehr ins Herkunftsland überwiesen werde kann.
Aber ist das so? Was bekommen sie wirklich im Monat?
Hier muss zuerst Unterschieden werden zwischen Personen, die organisiert untergebracht sind und jenen, die privat wohnen. Die letztere Gruppe ist unter Asylwerbern allerdings gering. Aber vor allem Vertriebene aus der Ukraine, die ebenfalls in die Grundversorgung fallen, haben privat Unterkunft gefunden.
Bei selbst organisiert Untergebrachten gibt es so gut wie überall die selben Wertgrenzen. Einzelpersonen erhalten für die Miete monatlich 165 Euro, Familien 330 Euro. Für Verpflegung gibt es 260 Euro, bzw. 145 Euro für Minderjährige.
Dazu kommt bundesweit für alle Flüchtlingsgruppen eine Bekleidungshilfe von 150 Euro im Jahr. Das heißt, ein Erwachsener, der ohne Familie privat organisiert wohnt, hat gerade einmal rund 440 Euro im Monat zur Verfügung.
Aber das häufigste Modell ist jenes, wo Flüchtlinge zwar in organisierten Quartieren untergebracht sind, sich dort aber selbst versorgen. Diese Gruppe bekommt für die Unterkunft kein Geld, weil die Summe an die Quartiergeber direkt übermittelt wird.
Für die Verköstigung fließen beispielsweise in Niederösterreich sieben Euro pro Tag an den Asylwerber, macht im Monat rund 210 Euro, in Kärnten sind es 215. Dazu kommen das Bekleidungsgeld und 200 Euro im Jahr für Schulbedarf.
Und noch ein wenig Taschengeld
In fast allen Bundesländern gibt es dann noch ein Taschengeld. Das sind etwa 40 Euro im Monat. In Wien und Salzburg kommen noch zehn Euro Freizeitgeld hinzu.
Nur Oberösterreich gibt kein Taschengeld.
Und wie kommen sie zum Geld?
Dies kommt auf das jeweilige Bundesland an. Entweder gibt es das Geld in Bar, aufs Konto.
In der Steiermark entscheidet die Caritas wie das Geld ausgezahlt wird. In Tirol und anscheinend auch bereits in Salzburg, kommt das Geld auf ein "ELEG-Konto". Mit diesem können nur Bargeld abgehoben werden, oder in speziellen Märken eingekauft werden. Überweisungen können damit nicht gemacht werden.
Dürfen sie Arbeiten gehen?
Für jede unselbstständige Arbeit ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz notwendig. Drei Monate nach Einbringung des Asylantrages kann das AMS kann eine Beschäftigungsbewilligung an AsylwerberInnen erteilen. Eine freie Stelle darf jedoch nur dann an eine AslywerberIn vergeben werden wenn kein Inländer oder ein bereits "verfügbarer Ausländer" bereit und fähig sind diese anzutreten.
AsylwerberInnen können theoretisch nach drei Monaten ab Zulassung zum Asylverfahren einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen und unterliegen nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Allerdings sind hier gewerberechtliche Vorschriften maßgebend. Die Gewerbeberechtigung stellt allerdings ein kaum zu überwindendes Hindernis dar.
Für Lehrstellen ist, wegen des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Betrieb) in Österreich, eine Beschäftigungsbewilligung notwendig.
Aber ist das so? Was bekommen sie wirklich im Monat?
Hier muss zuerst Unterschieden werden zwischen Personen, die organisiert untergebracht sind und jenen, die privat wohnen. Die letztere Gruppe ist unter Asylwerbern allerdings gering. Aber vor allem Vertriebene aus der Ukraine, die ebenfalls in die Grundversorgung fallen, haben privat Unterkunft gefunden.
Bei selbst organisiert Untergebrachten gibt es so gut wie überall die selben Wertgrenzen. Einzelpersonen erhalten für die Miete monatlich 165 Euro, Familien 330 Euro. Für Verpflegung gibt es 260 Euro, bzw. 145 Euro für Minderjährige.
Dazu kommt bundesweit für alle Flüchtlingsgruppen eine Bekleidungshilfe von 150 Euro im Jahr. Das heißt, ein Erwachsener, der ohne Familie privat organisiert wohnt, hat gerade einmal rund 440 Euro im Monat zur Verfügung.
Aber das häufigste Modell ist jenes, wo Flüchtlinge zwar in organisierten Quartieren untergebracht sind, sich dort aber selbst versorgen. Diese Gruppe bekommt für die Unterkunft kein Geld, weil die Summe an die Quartiergeber direkt übermittelt wird.
Für die Verköstigung fließen beispielsweise in Niederösterreich sieben Euro pro Tag an den Asylwerber, macht im Monat rund 210 Euro, in Kärnten sind es 215. Dazu kommen das Bekleidungsgeld und 200 Euro im Jahr für Schulbedarf.
Und noch ein wenig Taschengeld
In fast allen Bundesländern gibt es dann noch ein Taschengeld. Das sind etwa 40 Euro im Monat. In Wien und Salzburg kommen noch zehn Euro Freizeitgeld hinzu.
Nur Oberösterreich gibt kein Taschengeld.
Und wie kommen sie zum Geld?
Dies kommt auf das jeweilige Bundesland an. Entweder gibt es das Geld in Bar, aufs Konto.
In der Steiermark entscheidet die Caritas wie das Geld ausgezahlt wird. In Tirol und anscheinend auch bereits in Salzburg, kommt das Geld auf ein "ELEG-Konto". Mit diesem können nur Bargeld abgehoben werden, oder in speziellen Märken eingekauft werden. Überweisungen können damit nicht gemacht werden.
Dürfen sie Arbeiten gehen?
Für jede unselbstständige Arbeit ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz notwendig. Drei Monate nach Einbringung des Asylantrages kann das AMS kann eine Beschäftigungsbewilligung an AsylwerberInnen erteilen. Eine freie Stelle darf jedoch nur dann an eine AslywerberIn vergeben werden wenn kein Inländer oder ein bereits "verfügbarer Ausländer" bereit und fähig sind diese anzutreten.
AsylwerberInnen können theoretisch nach drei Monaten ab Zulassung zum Asylverfahren einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen und unterliegen nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Allerdings sind hier gewerberechtliche Vorschriften maßgebend. Die Gewerbeberechtigung stellt allerdings ein kaum zu überwindendes Hindernis dar.
Für Lehrstellen ist, wegen des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Betrieb) in Österreich, eine Beschäftigungsbewilligung notwendig.
« Die große Frage: Wer besitzt KI-Inhalte? | Ein Schaf, das gerne programmiert »
Kurze URL:
Weitere News:
Russische Versorgungsmodul brachte "toxischen Geruch" auf die ISS
Superdünnes iPhone 17 wird ein Flop, sagt Apple-Experte Gurman
Neue Beschichtung macht Chinas Stealth-Fighter völlig "unsichtbar"
SAIC kündigt Feststoffakku mit 400 Wh/kg für E-Autos an
Intel: Wer KI am PC nutzt, braucht länger für die Arbeit als ohne KI
Copilot lässt Mitarbeiter die E-Mails ihres Chefs lesen
EU sucht nach einem Bluesky-Vertreter
Warum man den Tesla Cybertruck von Magneten fernhalten sollte
Erste Nahaufnahme von einem Stern außerhalb unserer Galaxie
Forscher machen Perowskit-Solarzellen 10-mal widerstandsfähiger
Superdünnes iPhone 17 wird ein Flop, sagt Apple-Experte Gurman
Neue Beschichtung macht Chinas Stealth-Fighter völlig "unsichtbar"
SAIC kündigt Feststoffakku mit 400 Wh/kg für E-Autos an
Intel: Wer KI am PC nutzt, braucht länger für die Arbeit als ohne KI
Copilot lässt Mitarbeiter die E-Mails ihres Chefs lesen
EU sucht nach einem Bluesky-Vertreter
Warum man den Tesla Cybertruck von Magneten fernhalten sollte
Erste Nahaufnahme von einem Stern außerhalb unserer Galaxie
Forscher machen Perowskit-Solarzellen 10-mal widerstandsfähiger
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(2)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar abgestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024