Zwei Euro Strafe bei Filesharing von Porno-Film

30. Sep. 2015, 21:59 |  1 Kommentar

Ein Amtsgericht in Deutschland verhängte eine Strafe von 2,09 Euro, weil eine Person einen Erotik-Film durch seine Filesharing-Software hochgeladen hatte.

In der Zeit, in der das Werk heruntergeladen wurde, können in der Regel nur rund zehn Prozent wieder hochgeladen werden. Das Gericht setzte daraufhin als Schadenshöhe einen Betrag von 2,09 Euro, also 13,62 Prozent des Ladenpreises (14,99 Euro) fest. Ein schwerer Schlag für die Pornoabmahnindustrie, für die gerade der sogenannte Lizenzschaden derartige Gerichtsverfahren so lukrativ gemacht haben.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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