schaf am 18. Mai 2023 um 19:05 |  0 Kommentare | Lesezeit: 57 Sekunden

Oberstes US-Gericht tastet wichtige Internet-Regel nicht an

Section 230 bleibt erhalten, Twitter kann nicht nach dem US-Antiterrorgesetz für terroristische Inhalte auf der Plattform haftbar gemacht werden

Das Oberste Gericht der USA hat eine wichtige Regel, die Online-Dienste vor Haftung für Beiträge von Nutzern schützt, unangetastet gelassen. Die Richter wiesen in zwei Fällen Kläger ab, die Twitter und Google für die Verbreitung terroristischer Inhalte zur Verantwortung ziehen wollten. Das stärkt den als "Section 230" bekannten Schutzschirm vor Klagen, unter dem sich die großen Online-Plattformen entwickeln konnten.

Das Oberste Gericht entschied am Donnerstag, dass Twitter nicht nach dem US-Antiterrorgesetz für terroristische Inhalte auf der Plattform haftbar gemacht werden könne. Geklagt hatten Hinterbliebene eines Mannes, der 2017 bei einem Anschlag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Istanbul getötet worden war. Sie warfen Online-Plattformen vor, Terroristen durch die Verbreitung deren Beiträge unterstützt zu haben. Die Obersten US-Richter waren anderer Ansicht. Unter Verweis auf das Twitter-Urteil beschäftigten sie sich nicht mit einem zweiten Fall, in dem es um ähnliche Vorwürfe gegen Googles Video-Plattform Youtube ging.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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