"Ohrfeige" des EuGH für österreichische Datenschutzbehörde
09. Januar 2025, 14:28 | 0 KommentareDie Behörde nannte zwei Beschwerden pro Monat "exzessiv". Das ist aber kein Grund für eine Ablehnung, urteilt der EU-Gerichtshof
Datenschutz ist spätestens mit der DSGVO im Jahr 2018 zu einem großen Thema in Europa gewachsen. Verstöße können und sollen gemeldet werden, um die betroffenen Unternehmen zur Rechenschaft ziehen zu können. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Beschwerden ist die jeweilige Datenschutzbehörde (DSB) des Landes, so auch in Österreich.
So manches Engagement in diesem Zusammenhang ging der DSB allerdings zu weit. "Exzessiv" seien die 77 Anfragen eines Bürgers zwischen den Jahren 2018 und 2020 gewesen, hatte man kritisiert. Als Folge wurde die Anzahl an Beschwerden, die Betroffene einbringen dürfen, "auf maximal zwei Beschwerden pro Monat" festgelegt. Am 22. Dezember 2022 hob jedoch ein österreichisches Gericht die Ablehnung der DSB auf und erklärte, dass die Häufigkeit allein nicht ausreiche, um eine Beschwerde als "exzessiv" einzustufen. Sie müsse vielmehr "offensichtlich schikanös oder missbräuchlich" sein.
Die Datenschutzbehörde legte deshalb Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Statt Unterstützung zu erhalten, gab es allerdings eine "schallende Ohrfeige", wie es die NGO Noyb in einer Pressemitteilung am Donnerstag zusammenfasste. Auch der EuGH hält die gewünschte Obergrenze der DSB für unzulässig.
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