Privatsphäre am Arbeitsplatz

04. April 2007, 11:37 |  0 Kommentare

Einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Überwachung von E-Mail und Telefonie wurde stattgegeben.

Die Überwachung durch den stellvertretenden Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Dienstag in Straßburg.





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