ProSieben lässt Video-Recording-Dienst an die Leine legen
Die ProSiebenSat.1-Gruppe (ProSieben, Sat.1, Kabel1, N24, 9Live) hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst "www.onlinetvrecorder.com" (OTR) erwirkt. Dies teilte heute ProSiebenSat.1 in einer Pressemitteilung mit. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Laut ProSiebenSat.1 ist es onlinetvrecorder nach dem Urteil künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht Leipzig sieht in dem Dienst eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens. Die ProSiebenSat.1-Gruppe fühlt sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale "ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen".
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