Rapidshare will gegen einstweilige Verfügung vorgehen
Die Betreiber der "Webhosting-Dienste" Rapidshare.de und Rapidshare.com wollen gegen eine von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkte einstweilige Verfügung vorgehen. Das Landgericht Köln hatte den Unternehmen mit der Verfügung untersagt, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke weiter öffentlich zugänglich zu machen. Die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche Rapidshare AG zeigte sich in einer Mitteilung zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Ver ...
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Rapidshare macht sein Portal nun endgültig dicht. Alle noch gehosteten Daten werden nach dem 31. März 2015 gelöscht.
Der in der Schweiz angesiedelte Fileshareing-Anbieter Rapidshare hat drei Viertel seiner Beschäftigten entlassen. Während die Mitarbeiter nach einem Medienbericht nicht an ein Überleben ihrer Firma glauben, wiegelt Rapidshare-CEO Kurt Sidler derzeit noch ab: Man werde den Betrieb aufrechterhalten und habe konkrete Pläne für die Zukunft.
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