"Servergate": Erster Erfolg für Piratenpartei
Der Beschluss, mit dem das Amtsgericht Darmstadt im Mai diesen Jahres die Durchsuchung der Server der Piratenpartei Deutschland angeordnet hatte, war zu unbestimmt. Dies ergab eine Untersuchung des Landgerichts Darmstadt nach einer Beschwerde der Partei.]Bei dem Beschluss handele es sich "um eine allgemeine Beschlagnahme-Anordnung, die jeglichen Bezug zum konkreten Beweisgegenstand (...) vermissen lasse." Das Landgericht hob den Beschluss allerdings nicht auf, sondern schränkte ihn lediglich auf das Maß ein, in dem er nach Ansicht des Gerichtes hätte ergehen dürfen. Auch dagegen hat die Partei eine Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Frankfurt nun zu befinden hat. Das teilte die Piratenpartei am Donnerstag mit.
Laut dem Vorsitzenden der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Nerz, sei eine solche nachträgliche Korrektur eines Durchsuchungsbeschlusses nicht möglich. "Ein Durchsuchungsbeschluss muss so konkret sein, dass die ihn ausführenden Polizeibeamten zweifelsfrei wissen, was sie durchsuchen und gegebenenfalls auch beschlagnahmen dürfen.
Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz
Tags:#Deutschland #Piratenpartei
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