Kefir am 23. Juli 2020 um 21:37 | Lesezeit: 1 Minute, 59 Sekunden

So kann man sich gegen lästige Drohnen wehren

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Bild: Pixabay

Drohnen sind vielen Menschen ein Dorn im Auge, denn sie sind laut und stören die Privatsphäre. Sich dagegen zu wehren ist aber schwierig.

Drohnenbesitzer erfreuen sich besonders im Sommer an ihren Drohnen, denn damit können sie ihre schönsten Urlaubserinnerungen einfangen: den türkis-blauen Klopeiner See in Kärnten, den sattgrünen Wienerwald oder die beeindruckenden Gebirgszüge der Kitzbüheler Alpen. Andere empfinden die Fluggeräte aber als äußerst lästig. Nicht nur ist ihr Brummen auch von weitem zu hören, sie können auch die Privatsphäre stören. Nicht selten werden sie missbräuchlich genutzt, um Mitmenschen mittels montierten Kameras auszuspähen. Doch wie kann man sich dagegen wehren?

Selbstjustiz nicht erlaubt!
Fühlt man sich von deren Geräten belästigt, hat man im Grunde aber nicht viel Handlungsspielraum. "Selbstjustiz ist nicht erlaubt. Ich darf eine Drohne zum Beispiel nicht vom Himmel schießen - etwa mit einem Schrotgewehr - oder mit Wasser abspritzen", sagt er. "Das wäre nur dann erlaubt, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht und die Drohne etwa direkt auf mich zufliegen würde."

Bei Verstößen gegen das Luftfahrtgesetz könne man aber eine Anzeige gegen unbekannt bei der Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Die Erfolgsaussichten seien laut Hetzendorfer allerdings gering. Er rät daher, entweder den Bademeister oder gleich die Polizei zu kontaktieren, um den Piloten ausfindig zu machen.

Auch laut der Österreichischen Gesellschaft für Zivilluftfahrt Austro Control ist das der einzig mögliche Schritt. Bei Verstößen gegen das Luftfahrgesetz, also bei Flügen in sogenannten "No-Drones-Zones" wie zum Beispiel in Gebieten rund um Flughäfen, drohen Haftstrafen bis zu 22.000 Euro.

Wanderurlaub in den Bergen
Viele Österreicher weichen aktuell auch auf Wanderurlaube in den Bergen aus. In Gebieten, wo sich Menschen und vereinzelt und vorübergehend aufhalten, sind Drohnenflüge grundsätzlich erlaubt. Dennoch muss genügend Abstand zu Wanderern eingehalten werden. Vor allem sei es hier für Drohnenpiloten auch wichtig, auf andere Luftfahrtteilnehmer wie Paragleiter, Segelflieger oder Hubschrauber zu achten.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von:
https://futurezone.at/digital-life/so-kann-man-sich-gegen-laestige-drohnen-wehren/400979942






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