schaf am 02. August 2013 um 20:08 |0 Kommentare | Lesezeit: 26 Sekunden
T-Mobile-Geschäftsbedingungen widerrechtlich
Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat gegen neun Klauseln aus den Geschäftsbedingungen von T-Mobile geklagt und vor dem Handelsgericht in Wien in acht Fällen recht bekommen.
Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Die AK-spricht trotzdem von einem richtungsweisenden Verfahren, wie der ORF-Vorarlberg berichtet. T-Mobile hat bereits reagiert und einige der beanstandeten Klauseln freiwillig geändert. Eine der fallengelassenen Passagen hatte von Kunden verlangt, bei vorzeitiger Vertragskündigung eine Zahlung von 80 Euro zu leisten.
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