schaf am 27. Nov. 2020 um 11:18 |  0 Kommentare | Lesezeit: 39 Sekunden

Überbordender Einsatz von Gesichtserkennung ohne gesetzliche Regelung?

Juristin Angelika Adensamer sieht Einsatz als problematisch an - Grüne: Kein Grund "für Alarmismus"

Für den türkisen Innenminister Karl Nehammer ist der Fall klar. Der polizeiliche Einsatz der neuen Gesichtserkennungssoftware ist für ihn rechtlich völlig in Ordnung. Dieser sei durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt, wie er aktuell in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage festhält. Dabei beruft er sich auf den Paragrafen 75 (Zentrale erkennungsdienstliche Evidenz), der es Sicherheitsbehörden erlaubt, "erkennungsdienstliche Daten" zu verarbeiten. Dies passiert in Sachen Gesichtserkennung auch beachtlich oft. Zwischen Dezember des vergangenen Jahres und 1. Oktober dieses Jahres kam sie 931-mal zum Einsatz, um 1.343 verdächtige Personen zu überprüfen. Überbordend, wie es in einer "Kurier"-Meldung dazu heißt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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