Urheberrechtsabgabe für Drucker muss vor EuGH
21. Juli 2011, 16:16 | 0 KommentareDer seit acht Jahren schwelende Streit um die deutsche Urheberrechtsabgabe auf Drucker und Computer wird beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fortgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem europäischen Gericht die Frage vorgelegt, ob sich die Kopierabgabe mit EU-Recht vereinbaren lässt.
Die Verwertungsgesellschaft Wort argumentiert, dass auch mit Druckern und Computern Schriftstücke wie Zeitungsartikel aus dem Internet kopiert und gedruckt werden können und die Abgabe daher auch für deren Hersteller, Importeure und Händler fällig werde. Die Organisation nimmt die Rechte von Autoren und Verlegern wahr.
Seit 2008 ist die Abgabe im Urheberrechtsgesetz bereits eindeutig festgeschrieben, strittig ist daher nur noch die Zeit bis dahin. Für die Vervielfältigung von Musikstücken und Videos hatten die Computerbranche und Verwertungsgesellschaften für die Zeit vor 2008 bereits einen Vergleich geschlossen.
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