Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung
Der Verfassungsgerichtshof hat die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich für verfassungswidrig erklärt. Eine Frist zur Reparatur wurde nicht gewährt.
Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist Geschichte. Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung widersprechen dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Artikel 8 in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen "Recht auf Privat- und Familienleben", begründeten die Richter am Freitagvormittag ihre Entscheidung bei der Bekanntgabe im Verfassungsgerichtshof (VfGH). Eine Frist zur Reparatur werde nicht gewährt. Eine Neueinführung der anlasslosen Speicherung der Daten auf Vorrat beinaher aller Bürger ist ebenfalls nicht möglich.
Aufhebung demnächst
Die Aufhebung trete mit der Kundmachung der Aufhebung durch den Bundeskanzler, die unverzüglich zu erfolgen habe, in Kraft, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichts. "Ab dann darf keine Beauskunftung mehr erfolgen", erklärt der Sektionschef des Bundesministerium für Justiz im Anschluss an die Entscheidung.
Sämtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien mit dem Zeitpunkt der Kundmachung der Aufhebung außer Kraft zu setzen. Eine Löschung habe so zu erfolgen, dass keine Wiederherstellung der Daten mehr möglich sei, so die VfGH-Richter.
Alle Infos bekommt ihr auf der Fz
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