Warum mit dem Informationsfreiheitsgesetz kaum jemand zufrieden ist
Dass die Datenschutzbehörde als Beratungsstelle für Informationsfreiheit agieren soll, stößt auf breite Kritik - auch bei der Behörde selbst.Datenschutz wird seit Jahren gerne pauschal als Begründung vorgeschoben, weshalb in Österreich bestimmte Auskünfte nicht erteilt und heikle Anfragen nicht beantwortet werden. Geht es nach dem Bundeskanzleramt, soll nun aber ausgerechnet die Datenschutzbehörde (DSB) auch beratend für Angelegenheiten der Informationsfreiheit zuständig sein, so der Gesetzesentwurf zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz (IGF). Dieses sieht die Abschaffung des Amtsgeheimnisses vor und soll 2023 in Kraft treten.
Die DSB schreibt in einer Stellungnahme zum Gesetz nun, dass sie davon "aus den Medien erfahren" habe und nur "unzureichend" und "auf ausdrückliche Anfrage" eingebunden worden sei. Kurzum: Man hat mit der Behörde nicht vorher geredet, ob diese überhaupt für Informationsfreiheit zuständig sein möchte, oder es personell schafft. Das tut die Behörde laut eigenen Angaben mit den derzeitigen Ressourcen nicht: Für eine rein "beratende Funktion" seien mindestens 42 Vollzeitstellen notwendig, heißt es in der Stellungnahme.
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