Kefir am 30. April 2012 um 23:15 |  4 Kommentare | Lesezeit: 52 Sekunden

Wer Vorratsdaten speichern muss



Seit ersten April gilt auch in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail sechs Monate lang zu speichern.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Anbieter, für die keine Beitragspflicht an die Rundfunk- und Telekommunikationsbehörde (RTR) besteht, müssen die Daten nicht auf Vorrat speichern.

Für 2012 gilt für die Beitragspflicht ein Planumsatz von 277.000 Euro.

Eine Liste der speicherpflichtigen Unternehmen wurde bislang nicht veröffentlicht.

Am Montag gab das Verkehrsministerium nach Ansprache mit den anderen mit der Vorratsdatenspeicherung befassten Stellen (Justizministerium, Innenministerium, Bundeskanzleramt und RTR) schließlich eine solche Liste (PDF) frei.

Sie umfasst rund 140 Unternehmen und dient laut dem Ministerium auch als Basis für die Anbindung an die Durchlaufstelle (DLS), über die die Speicheranfragen der Behörden an die Provider protokolliert und weitergeleitet werden, sowie für den Kostenersatz für die Datenspeicherung.

Update:
Die Liste gibt es auch über C&M by Ress zum Downloaden...

Download: Liste (PDF)


Quelle: Futurezone


Tags:#Vorratsdatenspeicherung




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