Wirtschaftskammer: Neue Idee zur Besteuerung von Amazon

09. Juni 2017, 19:14 |  0 Kommentare

Weil Amazon in Österreich keine Auslieferungslager unterhält, lukriert der Staat keine Mehreinnahmen durch den Online-Händler. Die Wirtschaftskammer will das ändern.

Nachdem Österreich und 67 weitere Länder dieser Tage eine OECD-Vereinbarung zum Kampf gegen Steuertricks globaler Konzerne (BEPS) unterzeichnet haben, sieht die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer darin nur einen Zwischenschritt gegen Steuervermeidung. Vor allem bezogen auf den Versandhandel ist die Handelssparte kritisch und hat eine neue Idee zur Besteuerung von Online-Handelsgiganten.

Am Beispiel von Amazon führt die Wirtschaftskammer-Handelssparte in einer Aussendung am Freitag ein Beispiel an, warum die neue Regel für Österreich beim Versandhandel nur auf den ersten Blick positiv sei. Zwar wird durch das BEPS-Abkommen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung (unter anderem) der Begriff der Betriebsstätte modifiziert, wodurch sogenannte Hilfsstätten von Versandhändlern wie Amazon zu steuerpflichtigen Betriebsstätten werden. Die Handelssparte begrüßt auch, dass die internationalen Versandhandelsgiganten künftig die Ertragssteuer am Sitz der Lager entrichten müssen.

Aber: Ausländische Internethändler haben in Österreich gar keine Auslieferungslager. "Der österreichische Staat lukriert also keine Mehreinnahmen und österreichische Unternehmen, die in benachbarten Ausland Auslieferungslager haben, unterliegen einem höheren Risiko, im Nachbarland steuerpflichtig zu werden", gibt die Handelssparte der Wirtschaftskammer zu bedenken.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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