Zusatzkosten für Roaming sind und werden in der EU nicht gänzlich abgeschafft
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Auch wenn am 15. Juni das Aus für Roaming kosten entschlossen wurde, können trotzdem noch im Urlaub Zusatzkosten drohen.
Zwar gilt ab dem 15. Juni das Aus für Roamingkosten in allen EU Ländern, Norwegen, Liechtenstein und Island. Es gibt aber auch Ausnahmen:
Das Aus für Extrakosten gilt nicht immer
Grundsätzlich gilt ab 15. Juli das man im Ausland telefonieren, SMS schreiben und im Internet surfen kann, ohne das Zusatzkosten entstehen.
Es bedeutet aber nicht das man sich in einem EU Land mit günstigen Tarifen eine Simkarte besorgt und diese dann dauerhaft benutzen kann. Den wird eine Sim für mehr als 90 Tage aussschliesslich im Ausland benutzt, kann der Betreiber verlangen, dass der Nachweis erbracht wird, dass der SIM-Kartenbesitzer tatsächlich im "Inland" residiert. Dann wird eine Verwarnung ausgesprochen und im Endeffekt auch die Sim gesperrt oder Gebühren verlangt werden.
Freieinheiten/Mengen gelten auch im EU-Ausland
Die inkludierten Minuten, SMS und Datenvolumen, welche der Tarif beinhaltet, gelten auch im EU-Ausland. Diese werden wie im Inland von der Pauschale abgezogen.
Beim Datenvolumen gilt allerdings eine besondere Formel. Genaueres findet man unter:
https://ress.at/roamingformel-so-regelt-die-eu-den-datenverbrauch-im-ausland-news02032017152753.html
Der Anbieter muss KundInnen vorab informieren, wie viel man vom inkludierten Datenvolumen im Ausland nützen darf. Auch muss es eine SMS-Info geben, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.
Roamingzuschläge auch bei "loser" Bindung
Kann man seinem inländischen Anbieter auf Nachfrage keine "starke Bindung" zu Österreich (so etwa einen gewöhnlichen Aufenthaltsort) nachweisen kann, so kann der Anbieter auch hier Gebühren verlangen.
Anbieter kann Roaming ausschliessen
Die Anbieter sind nicht verpflichtet Roaming anzubieten. Deswegen gibt es auch schon einige Tarife bei denen die Nutzung im Ausland ausgeschlossen wird. Selbes gilt auch meistens bei Wertkartentarifen.
Tags:#Roaming
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