Kefir am 03. Januar 2008 um 12:18 | 0 Kommentare | Lesezeit: 41 Sekunden
Demnach gilt das auch, wenn entgegen der Fehlermeldung die Datensicherung tatsächlich brauchbar und ohne jeden Datenverlust erfolgt war. Hier liege ein erheblicher Mangel vor, da dem Kunden die ständige Nachprüfung nicht zumutbar sei.
Der Kläger hatte eine komplexe EDV-Anlage gekauft. Bei der Datensicherung erschien jedoch regelmäßig eine Fehlermeldung. Erst umfangreiche und zeitintensive Überprüfungen zeigten, dass die Fehlermeldung falsch war. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Vertrag und wollte die Anlage zurückgeben. Anders als das Landgericht sah das Oberlandesgericht das als berechtigt an.
Quelle: dpa
Rückgaberecht bei falschen Fehlern
Ein Käufer darf ein EDV-System zurückgeben, wenn bei der Datenspeicherung regelmäßig eine unzutreffende Fehlermeldung angezeigt wird. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem nun bekanntgewordenen Urteil.Demnach gilt das auch, wenn entgegen der Fehlermeldung die Datensicherung tatsächlich brauchbar und ohne jeden Datenverlust erfolgt war. Hier liege ein erheblicher Mangel vor, da dem Kunden die ständige Nachprüfung nicht zumutbar sei.
Der Kläger hatte eine komplexe EDV-Anlage gekauft. Bei der Datensicherung erschien jedoch regelmäßig eine Fehlermeldung. Erst umfangreiche und zeitintensive Überprüfungen zeigten, dass die Fehlermeldung falsch war. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Vertrag und wollte die Anlage zurückgeben. Anders als das Landgericht sah das Oberlandesgericht das als berechtigt an.
Quelle: dpa
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