WLAN-Router mit "Gestapo-88" bezeichnet: Verurteilung wegen Wiederbetätigung
18 Monate, davon drei Monate unbedingte Haft - Nicht rechtskräftig - 39-jähriger Wiener sah darin SatireWegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in 20 Fällen ist am Donnerstag ein 39-jähriger Wiener zu 18 Monaten, davon drei Monate unbedingte Haft verurteilt worden. Unter anderem hatte er seinen WLAN-Router die Namen "Gestapo-88", "Schutzstaffel-88" sowie "Schutzstaffel1" vergeben. Ein Nachbar zeigte ihn schlussendlich an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei der Hausdurchsuchung in seiner Floridsdorfer Wohnung durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) fanden die Beamte eine Wein- sowie eine Bierflasche mit dem Konterfei von Adolf Hitler in einer Vitrine. Als das Handy des 39-Jährigen ausgewertet wurde, fand die Polizei zahlreiche Whatsapp-Nachrichten mit eindeutigem Inhalt. 26 Dateien, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen, soll er an Freunde verschickt haben. Darunter ein Bild, das den Beschuldigten mit einer Hitlermaske zeigt, dahinter steht ein Freund und macht den Hitlergruß.
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