BGH erlaubt Reservierung von Namens-Domains für Auftraggeber
09. Februar 2007, 18:44 | 0 KommentareDer Bundesgerichtshof schaffte am gestrigen Donnerstag Klarheit in einer jahrelang schwelenden Streitigkeit um die Domain "grundke.de" und sorgte damit für Sicherheit in der künftigen Rechtsprechung zu einer bestimmten Fallkonstellation: Wenn beispielsweise eine Web-Agentur für einen Auftraggeber dessen Namen als Domain registriert und parkt, kann dies von einem anderen Inhaber desselben Namens nicht angefochten werden (BGH, Az. I ZR 59/04).
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Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung."
Rechtsstreit um Verwendung von Nutzerdaten
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