Generalbundesanwalt: Kein Beweis für Ausspähung von Merkel-Handy
Bei den Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Ausspähung eines Handys der deutschen Kanzlerin Angela Merkel durch US-Geheimdienste hat sich der Verdacht bisher nicht erhärten lassen. Derzeit gebe es "keinen zu einer Anklage führenden Beweis dafür, dass Verbindungsdaten erfasst oder ein Telefonat der Bundeskanzlerin abgehört wurden", sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe.Das Ermittlungsverfahren wegen des Merkels-Handy hatte die Bundesanwaltschaft im Juni 2014 nach monatelangen Vorprüfungen eingeleitet. Range sagte: "Das Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons angesehen worden ist, ist kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA. Es stammt nicht aus einer Datenbank der NSA." Vielmehr habe es "ein 'Spiegel'-Redakteur selbst hergestellt - laut seinen Angaben auf der Grundlage eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA", sagte Range.
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