D: User müssen WLAN verschlüsseln
Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden.Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Der Inhaber eines privaten WLAN-Anschlusses hatte nur den vom Internet-Anbieter eingestellten Zugangscode verwendet, diesen aber nicht durch ein individuelles Passwort ersetzt. Ein Unbekannter hatte ohne Lizenz den Popsong "Sommer unseres Lebens" (Pelham Power Productions) über das Netzwerk heruntergeladen, während der Anschlussinhaber in Urlaub war.
In der Vorinstanz hatte des Oberlandesgericht Frankfurt die Klage der Plattenfirma noch komplett abgewiesen; vor dem BGH hatte die Firma nun teilweise Erfolg. Auch Privatleute müssten prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten missbraucht zu werden, urteilte der BGH.
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