RTR verbietet A1 Datendrosselung bei "Free Stream"
19. Dez. 2017, 20:39
| 0 KommentareDie Telekom Control Kommission untersagt A1, bei "Free Stream"-Angeboten die Bandbreite künstlich zu beschränken. Auch die Bevorzugung von "A1 TV"-Streaming wird verboten.
Die Telekom Control Kommission (TCK), die bei der österreichischen Regulierungsbehörde RTR angesiedelt ist, hat entschieden, dass die "Free Stream"-Angebote des Mobilfunkanbieters A1 den geltenden Gesetzen widersprechen. "Free Stream" kann als Zusatzpaket zu A1-Tarifen gebucht werden und erlaubt es, Inhalte bestimmter Streaming-Anbieter zu konsumieren, ohne dass sie das laut Vertrag verfügbare Datenvolumen beeinflussen.
In den Nutzungsbedingungen führt A1 allerdings aus, dass es sich vorbehält, bei Nutzung dieser Angebote die Bandbreite zu reduzieren, was auch zu Qualitätseinbußen führen könne. Dieses Traffic Shaping ist laut Urteil der TCK nicht erlaubt. A1 hat jetzt acht Wochen Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, kann aber noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof einbringen.
Am Modell Free Stream will A1 weiterin festhalten:
Zitat:"Wir sehen uns durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde bestätigt, dass unser innovatives A1 free stream Produkt weiterhin uneingeschränkt und ohne Datenvolumen zu verbrauchen genutzt und gekauft werden kann. Lediglich ein - für die Kunden sogar noch vorteilhafterer - Teilaspekt muss ggf binnen 8 Wochen adaptiert werden. Nichtsdestotrotz teilen wir diese rechtliche Auffassung der Regulierungsbehörde nicht und behalten uns rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung vor"
... schreibt A1 in einer Stellungnahme.
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