"Versandkosten Wucher!!'- Deutscher BGH erlaubt Kundenkritik auf Ebay

28. Sep. 2022, 16:18 |  1 Kommentar

Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung."



In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er nach Erhalt der Produkte im Bewertungsprofil:

Ware gut, Versandkosten Wucher!!


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay heißt es zum Thema Bewertungen:

Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.


So werden Äußerungen genannt, bei denen es nicht um die Sache geht, sondern das Herabwürdigen im Vordergrund steht. Beide Seiten hatten den AGB zugestimmt.

Der Wortlaut der AGB sei nicht eindeutig, sagte die Vorsitzende Richterin Rhona Fetzer. Mehrere Interpretationen seien möglich. Was sachlich sein soll, sei nicht weiter definiert. Fetzer räumte ein, der Begriff Schmähkritik sei nicht eindeutig. Hier komme es etwa darauf an, ob jemand ...

jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll


Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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