Bankomatgebühren laut Oberstem Gerichtshof zulässig
29. Januar 2018, 17:49 | 0 KommentareDie Klage von Konsumentenschützern gegen Bankomatgebühren wurde vom OGH abgewiesen. Um eine seit Jänner geltende Gesetzesnovelle abzuwehren, ziehen einige Banken vor den VfGH.
Bankomatgebühren, die bei der Verwendung von bankfremden Bargeldautomaten anfallen, müssen von Kunden selbst bezahlt werden. Zu diesem Schluss kommt der Oberste Gerichtshof Wien im Rahmen einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die BAWAG P.S.K., welche nun abgewiesen wurde. Dabei handelt es sich um Gebühren von Bankomat-Anbietern wie Euronet, die seit Sommer 2016 eine Gebühr von 1,95 Euro pro Behebung verlangen und damit viele empörte Reaktionen auslösten.
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