Abmahnungen an Webseitenbetreiber mit Google-Schriftarten
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München erhalten Webseitenbetreiber mit eingebundenen Google Fonts vermehrt Abmahnungen.Seit einer Entscheidung des Landgerichts München werden vermehrt Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt, die Schriftarten von Google-Servern einbinden. Denn das Einbinden von dynamischen Webinhalten wie Google Fonts von US-Webdiensten ist ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig. Webseitenbetreiber können auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
Im Februar 2022 wurden einem Kläger 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, da bei einem Webseitenaufruf der beklagten Webseite seine IP-Adresse durch die eingebundenen Google Fonts an das US-Unternehmen weitergegeben wurde. Laut dem Spiegel (Paywall) berichtet die bayrische Handwerkskammer von einer ganzen Reihe von Anfragen bei der Rechtsberatung. Auch bei auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten gingen demnach immer mehr solcher Schreiben ein, mit denen Webseitenbetreiber abgemahnt werden. Unter den Absendern soll sich auch eine Anwaltskanzlei befinden.
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Gericht sieht weder einen Beweis für Datenweitergabe noch für einen dadurch entstandenen Schaden. Die Klägerin zieht Ansprüche zurück, muss Anwaltskosten tragen.
Ein selbsternannter Datenschutzanwalt hat im Sommer Mahnschreiben an tausende Website-Betreiber verschickt. Die Schadenssumme dürfte über fünf Millionen Euro liegen
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