BGH erlaubt Reservierung von Namens-Domains für Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof schaffte am gestrigen Donnerstag Klarheit in einer jahrelang schwelenden Streitigkeit um die Domain "grundke.de" und sorgte damit für Sicherheit in der künftigen Rechtsprechung zu einer bestimmten Fallkonstellation: Wenn beispielsweise eine Web-Agentur für einen Auftraggeber dessen Namen als Domain registriert und parkt, kann dies von einem anderen Inhaber desselben Namens nicht angefochten werden (BGH, Az. I ZR 59/04).
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Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung."
Rechtsstreit um Verwendung von Nutzerdaten
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