Kefir am 09. Februar 2007 um 18:44 |  0 Kommentare | Lesezeit: 19 Sekunden

BGH erlaubt Reservierung von Namens-Domains für Auftraggeber

Der Bundesgerichtshof schaffte am gestrigen Donnerstag Klarheit in einer jahrelang schwelenden Streitigkeit um die Domain "grundke.de" und sorgte damit für Sicherheit in der künftigen Rechtsprechung zu einer bestimmten Fallkonstellation: Wenn beispielsweise eine Web-Agentur für einen Auftraggeber dessen Namen als Domain registriert und parkt, kann dies von einem anderen Inhaber desselben Namens nicht angefochten werden (BGH, Az. I ZR 59/04).






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