Kefir am 22. Juli 2011 um 18:35 |  2 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 18 Sekunden

Bis zu fünf Jahre Haft für Webattacken

Dass sich Netzaktivisten und Hackergruppen wie Anonymous und LulzSec bei ihren Angriffen auf Webseiten außerhalb des Gesetzes bewegen, steht für Rechtsexperten außer Frage. In Österreich drohen Angreifern für das mutwillige Hacken von Webseiten bzw. die Durchführung von DDoS-Attacken Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die futurezone gibt einen Überblick über die relevanten Strafbestimmungen.

Strafrechtlich ist die Ausgangssituation eindeutig. Im Wesentlichen kommen bei derartigen Angriffen wie jenen von AnonAustria (zum Interview hier) auf die SPÖ- und FPÖ-Webseite im Wesentlichen vier Paragrafen des Strafgesetzbuches (118a, 126a, 126b, 126c) zum Tragen, wie Lukas Feiler von der Wirtschaftsanwaltskanzlei Wolf Theiss im Gespräch mit der futurezone erläutert.

Für die Bewertung der Straftat spielt sowohl der angerichtete Schaden - etwa anfallende Kosten für das Wiederherstellen der Webseite und Infrastruktur - als auch der Umstand eine Rolle, ob der Angreifer Teil einer kriminellen Vereinigung ist.

Eine solche ist im Gesetz als ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehreren Personen definiert, der auf die Begehung bestimmter Straftaten und insbesondere von relevanten Sachbeschädigungen abzielt. "Es ist jedoch zweifelhaft, ob Datenbeschädigungen von einem Gericht auch als `Sachbeschädigungen` beurteilt würden", weist Feiler auf die diesbezügliche Rechtsunsicherheit hin. Aber auch wenn AnonAustria nicht als kriminelle Vereinigung zu beurteilen sein sollte, beträgt die Strafdrohung bei derartigen Computer-Delikten grundsätzlich sechs Monate.

Alle Infos bekommt ihr auf der Futurezone





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