Brandstetter hält weiter an Vorratsdatenspeicherung fest
Trotz strenger Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs will Justizminister Wolfgang Brandstetter weiterhin eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich.Im Menschenrechtsausschuss des Parlaments hat Justizminister Brandstetter sein Bekenntnis zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt, wie in der Parlamentskorespondenz zu lesen ist.
2014 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die damals bestehende Regelung gekippt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt hatte, dass sie den Grundrechten auf Datenschutz und Privat- und Familienleben widersprochen hat.
Der EuGH hat zudem den Spielraum für neue Vorratsdatenspeicherungsgesetze stark eingeschränkt. Die Richter in Luxemburg erklären in ihrem Urteil, dass die Daten nur zur Bekämpfung schwerer Strafdaten gespeichert werden dürfen. Zudem müsse es immer eine richterliche Anordnung als Grundlage geben.
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