"China-Schnäppchen" werden teurer: Welche Regeln ab 1. Juli gelten
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Einfuhr-Umsatzsteuer wird ab dem ersten Cent verrechnet, die meisten Kunden dürften dank "Import One Stop Shop" aber von Formalitäten verschont bleiben
Wer gern bei Importhändlern und Anbietern von außerhalb der EU einkauft, wird ab 1. Juli tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn dann fällt die Freibetragsgrenze für Sendungen mit geringem Warenwert und auch für Bestellungen, die 22 Euro oder weniger kosten, muss eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Deren Höhe ist analog zur Umsatzsteuer, beträgt in Österreich also 20 Prozent.
In den meisten Fällen sollte dies auch der Endpreis für den Kunden sein und die Sendung ohne Verzögerungen zugestellt werden. Das gilt jedenfalls, wenn der Händler sein Geschäft mithilfe des IOSS abwickelt. Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden bereits beim Kauf im Ausland bezahlt, basierend auf dem in seinem Land gültigen Steuersatz.
Tut der Händler das nicht, wird die Einfuhrumsatzsteuer bei der Verzollung fällig und muss vom Kunden bezahlt werden. Dieser wiederum wird in der Regel vom Zustelldienst vertreten, der in seinem Namen die Verzollung übernimmt und die Einfuhrumsatzsteuer einhebt. Dafür werden aber Gebühren verrechnet, die etwa bei der Österreichischen Post voraussichtlich bei fünf Euro (für einen Sendungswert mit einem Wert von bis zu 150 Euro) liegen werden.
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