T-Mobile: 63 Standortpeilungen im Jänner
13. Februar 2008, 20:31 | 0 KommentareIn einer Fernsehsendung am Dienstagabend hat der Leiter der Rechtsabteilung des Handynetzbetreibers T-Mobile, Klaus Steinmaurer, abermals eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof [VfGH] gegen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz [SPG] angekündigt. Steinmaurer hatte bereits am 15. Jänner gegenüber Ress.at gesagt, dass sich die Zahl der Polizeianfragen nach der SPG-Novelle spürbar erhöht habe, und eine Verfassungsklage in Aussicht gestellt.
Zahl der Standortpeilungen verdoppelt
Seit 1. Jänner 2008 kann die Polizei ohne richterliche Kontrolle bei Handynetzbetreibern und Internet-Firmen Standortdaten und IP-Adressen anfordern. T-Mobile-Justiziar Steinmaurer gab bekannt, dass allein im Jänner beim zweitgrößten österreichischen Handynetzbetreiber 63-mal Standortpeilungen von der Polizei verlangt wurden. Das seien doppelt so viele Anforderungen von Standortbestimmungen wie im Jänner davor.
Grundsätzlich sollten solche Standortbestimmungen bei "Gefahr im Verzug" erfolgen. Innerhalb von 15 Minuten können die Standortdaten vom Handynetzbetreiber der Polizei übermittelt werden.
Gang zum Verfassungsgerichtshof
Laut Steinmaurer ist sein Unternehmen es den Kunden schuldig, zu verhindern, dass eine Missbrauchsmöglichkeit bestehe. Deswegen werde man den Weg zum VfGH wählen, um die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz prüfen zu lassen. Auf die konkrete Frage, ob er den Eindruck habe, dass die Polizei den Bürger seit Jahresbeginn strenger überwache, meinte Steinmaurer wörtlich, sie wolle jedenfalls mehr wissen.
Besorgt über die neue Gesetzeslage zeigte sich in "Konkret" Hans Zeger, der Leiter der Bürgerrechtsorganisation ARGE Daten. Zeger sagte, die Polizei könne nun im eigenen Ermessen ohne Kontrollen entscheiden, wann ein Mobiltelefon geortet werde.
DSR sieht Kontrolle gewahrt
Keine Bedenken hat hingegen Harald Wögerbauer [ÖVP], der Chef des Datenschutzrates [DSR], des Beratergremiums der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. "Der Datenschutzrat hat die Interessen der Bevölkerung im Visier", sagte Wögerbauer, die derzeitige Rechtslage sei sogar ein Fortschritt im Datenschutz.
Wögerbauer vertritt die Mehrheitsmeinung der Regierungskoalition im Datenschutzrat, der zufolge es genüge, dass die SPG-Abrufaktionen der Polizei durch den Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums kontrolliert werden. Auch Wögerbauers Stellvertreter Johann Maier [SPÖ] unterstützt diese Ansicht. Zeger, ebenfalls DSR-Mitglied, hat sich dieser Meinung nicht angeschlossen. Die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten sei nicht mit richterlicher Kontrolle gleichzusetzen.
Auch Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, hat im Jänner angekündigt, dass seine Partei gegen die SPG-Novelle vors Verfassungsgericht ziehen werde.
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