Überwachung

Verfassungsrichter über "Bundestrojaner"

25. Februar 2008, 13:11 |  0 Kommentare

Das am Mittwoch fällige Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung hat Vorbildwirkung für Österreich. Die Innenministerien beider Länder argumentieren, dass man beim Einsatz von Schadsoftware "Waffengleichheit" benötige.

Mit einiger Spannung wird das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch zur so genannten Online-Durchsuchung von Computern erwartet. Der Anlaß war die Einführung dieses umstrittenen Ermittlungsinstruments auf Landesebene in Deutschland.

Dabei gilt als wahrscheinlich, dass die Richter Korrekturen des von ihnen überprüften nordrhein-westfälischen Landesgesetzes verlangen und Vorgaben für die Zulässigkeit der Ausspähung privater Computer machen.

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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