Kefir am 16. Juni 2009 um 21:57 |  0 Kommentare | Lesezeit: 19 Sekunden

D: StudiVZ gewinnt gegen Facebook

Facebook habe keinen Anspruch auf die Forderung, dass StudiVZ seine Internetseiten umgestalte, entschied die Zivilkammer des Kölner Landgerichts nach Gerichtsangaben am Dienstag. Im Gegensatz zu Facebook gelangten die Richter zu der Auffassung, StudiVZ habe die Seite seines US-Konkurrenten nicht in unlauterer Weise nachgeahmt. Auch habe Facebook nicht nachweisen können, dass sich StudiVZ Quellcodes von Seiten seines US-Konkurrenten illegal beschafft habe.





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